AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungsbereich, Einbeziehung, Nebenabreden, Formerfordernisse
1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Besteller.
1.2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichen-der Bedingungen des Bestellers, das Geschäft ausführen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
1.3. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht.
1.4. Zukünftige Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung oder den Verzicht auf die hier bestimmte Schriftform. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen Kommunikationswege erreichbar sind.

2. Vertragspartner, Mengen, Mindestbestellwert
2.1. Wir verkaufen ausschließlich an Zahnärzte und Zahnlabore für berufliche bzw. gewerbliche Zwecke und nur in handelsüblichen Mengen. Daher gelten unsere Verkaufsbedingungen nur gegenüber diesen Unterneh-mern.
2.2. Der Besteller ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
2.3. Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bestellungen unter diesem Betrag werden mit einem Mindermengenzuschlag von € 6,90 zzgl. gesetzlicher MwSt. berechnet.

3. Angebot, Vertragsschluss, Bindungsfrist, Beschaffenheit der Leistung
3.1. Die Bestellung des Bestellers stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestellung des Bestellers einerseits und die Annahme dieser Bestellung durch uns oder deren Ausführung andererseits. Eine dem Besteller nach der Bestellung zugehende Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist.
3.2. Der Besteller ist an seine Bestellung drei Wochen gebunden.
3.3. Die Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen vertraglichen Bestelldokumenten. Abbildungen, Beschreibungen und Maß- bzw. Mengenangaben in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen in Ausführungen und Material bleibt vorbehalten, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.

4. Preise, Versandkosten, Auswahlsendungen, Garnituren, Abrufaufträge
4.1. Alle angegebene Preise sind freibleibende Preise in Euro. Die gesetzliche MwSt. muss den angegebenen Preisen immer hinzugerechnet werden, sollte diese nicht angegeben sein. Wir behalten uns Preisanpassungen jederzeit vor.
4.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3. Kosten für Verpackung und Transport sind in den angegebenen Nettopreisen nicht enthalten. Für Aufträge mit einem Bestellwert bis 150,00 EUR (netto) berechnen wir Porto, Verpackungs- und Versandkosten, mindestens 5,50 EUR. Bei Sonderbestellungen, Einrichtungsgegenständen/Investitionsgüterbestellungen und Gipslieferungen werden Versandkosten nach Aufwand und Gewicht berechnet.
4.4. Für den Fall der Vergabe von Montage- oder Reparaturaufträgen werden grundsätzlich Fahrtkosten, Fahr-zeugkosten, Technikerkosten und Rüstzeit berechnet. Wartezeit und Montagezeit werden ebenfalls berech-net.
4.5. Auswahlsendungen sind innerhalb von 10 Tagen auszuwählen und im Übrigen zu retournieren. Nach Ablauf wird die gesamte Auswahlsendung berechnet. Verlust oder Beschädigung von Auswahlsendungen gehen zu Lasten des Bestellers.
4.6. Bei Entnahme von Zähnen aus 6er und 8er Garnituren wird der jeweils übliche Komplettierungszuschlag ge-mäß tagesaktueller Preisliste berechnet. Die Preisnachlässe für 100, 200, 500 und 1.000 gleichartiger Zäh-ne werden nur dann berücksichtigt, wenn das volle Quantum auf einmal abgenommen wird.
4.7. Abrufaufträge sind innerhalb eines Geschäftsjahres durch Abruf abzuwickeln. Anderenfalls sind wir berech-tigt, Preisanpassungen vorzunehmen.

5. Umtausch und Warenrückgabe
5.1. Beschaffungsartikel, die nicht zu unserem Lagersortiment gehören, können nicht zurückgegeben werden. Arzneimittel sind von der Rückgabe ausgenommen.
5.2. Für sonstige Verbrauchsmaterialien wird ein vertragliches Rückgaberecht eingeräumt. Der Besteller kann un-ter Angabe des Rückgabegrundes die Ware innerhalb von 14 Tagen an uns zurücksenden. Hierzu muss die Ware ungenutzt, vollständig und originalverpackt sein. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen. Bei Rückgabe berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des Rechnungs-Netto-Betrages.
5.3. Im Übrigen besteht kein vertragliches Recht zur Rückgabe bestellter Ware.

6. Zahlung, Vorausleistungspflicht, Verzugsfolgen, Mahnkosten
6.1. Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge werden unmittelbar mit Rechnungseingang beim Besteller zur Zahlung ohne Abzug fällig.
6.2. Bei Bestellungen mit einem Bestellwert von über 20.000,00 EUR (netto) ist der Besteller zur Vorauszahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermö-gensverhältnisse des Bestellers eintritt. Kommt der Besteller seiner Vorauszahlungspflicht nicht nach, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen. Für jede Mahnung werden Gebühren in Höhe von 10,00 EUR berechnet.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
7.1. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Bestellers sind unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.
7.2. Der Besteller ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Män-gelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
7.3. Der Besteller ist nicht zur Abtretung seiner Ansprüche gegen uns an Dritte befugt.

8. Erfüllungsort, Leistungs- und Lieferungspflicht, Gefahrübergang, Teilleistungen, Lieferfristen
8.1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird unser Sitz in der Thyssenstr. 12, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Deutschland, vereinbart.
8.2. Bestellte Waren sind von dem Besteller am Erfüllungsort abzuholen. Wünscht der Besteller die Versendung der von ihm bestellten Waren, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Besteller über sobald wir die Ware an die von uns zur Versendung bestimmte Person übergeben haben. Die Lieferung erfolgt unversichert.
8.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Besteller erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Ver-sandkosten nur einmalig erhoben.
8.4. Mitgeteilte Lieferfristen sind unverbindlich; ihre Einhaltung wird nicht gewährleistet. Hängt die Liefermöglich-keit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Besteller steht ein Scha-densersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Das Vorgesagte gilt nicht, wenn der Liefertermin als „fix“ oder „verbindlich“ bezeichnet wurde.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung al-ler aus dem jeweiligen Geschäft resultierenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen und aller uns bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits gegen den Besteller zustehende Forderungen vor.
9.2. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller, ohne uns weitergehend zu verpflichten. Uns steht auch weiterhin das Eigentum an der verarbeiteten Sache oder an einer durch die Verarbeitung neu hergestellten Sache zu. Sofern durch die Verarbeitung unter Einbeziehung von Eigentum anderer Lieferanten eine neue Sache geschaffen wird, erlangen wir Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts unseres Vorbehaltseigentums (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass kein solcher automatischer Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Besteller bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns.
9.3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar ver-mischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder untrennbar vermisch-ten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder der Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
9.4. Der Besteller ist berechtigt, unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, so können wir auch verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt.
9.5. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsziels sowie bei Wechsel und Scheckprotesten oder bei Insol-venz sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, wobei insoweit entstehende Kosten zu Lasten des Bestellers gehen. Das Herausgabeverlangen ist nur dann ein Vertragsrücktritt, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Auf unser Verlangen ist der Besteller ohne Einschränkung verpflichtet, uns die zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu ertei-len und schriftliche Unterlagen sowie Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
9.6. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderung um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, diese Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben.
9.7. Sofern Dritte auf das Vorbehaltseigentum zugreifen (z. B. bei Pfändungen) oder die Insolvenz des Bestellers droht, hat der Besteller uns hierüber unverzüglich zu informieren, um uns die Durchsetzung der Eigentums-rechte zu ermöglichen.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht
Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäfts-gang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unter-lässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, können wir uns nicht auf die vorstehenden Regelungen berufen.

11. Herausgabeverlangen, Rücknahmeberechtigung
Wir sind berechtigt, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, sofern der Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises oder bei vereinbarten Ratenzahlungen mit zumindest zwei Raten in Zahlungsverzug ist oder der Besteller schuldhaft gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen gemäß Ziffer 9 verstoßen hat.

12. Mängelhaftung, Rechte des Bestellers, Verjährung
12.1. Für gebrauchte Waren leisten wir keine Gewähr.
12.2. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit nachfolgenden Modifikationen gemäß Zif-fern 12.3 bis 12.8 und Ziffer 13.
12.3. Für gelieferte Ware übernehmen wir die Gewähr, dass sie frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
12.4. Für gelieferte Software übernehmen wir die Gewähr, dass die erstellte Software die vereinbarte Beschaffen-heit hat und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung wesentlich beeinträchtigen. Dem Besteller ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Sämtliche Mängelansprüche erlöschen, wenn der Besteller oder Dritte Eingriffe in die Software vornehmen.
12.5. Sofern der Besteller Mängelrechte gegen den Hersteller der von uns gelieferten Ware geltend macht, wer-den wir dem Besteller nach eigenem Ermessen hierbei unterstützen und ggf. gegen den Hersteller bestehende Rechte abtreten.
12.6. Im Falle einer mangelhaften Herstellung und Lieferung von Waren (13.4) oder Software (13.5) sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangel-freien Sache verpflichtet. Wir sind zur Durchführung von zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
12.7. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, muss der Besteller uns die gelieferte Ware unverzüglich übersenden und angemessenen Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten. Es wird davon ausgegangen, dass pro Nutzungsmonat ein Anteil in Höhe von 1/60 des Nettokaufpreises als Nutzungsersatz geschuldet wird. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Nutzungsersatzes gestattet.
12.8. Mängelrechte bestehen nicht, wenn Mängel oder Schäden auf betriebsbedingte Abnutzung oder üblichen Verschleiß (wie z. B. bei Rollen und Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen, Verbindungselementen, Schläuchen jeglicher Art, Sicherungen, Leuchtmitteln, Lackteilen, Polsterteilen, beweglichen elektrischen Leitungen, Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren) sowie auf unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehlern oder einem fahrlässigen Umgang des Bestellers mit dem Produkt zurückzuführen sind. Mehr- oder Minderlieferungen in einer Größenordnung von +/- 5 % stellen keinen Mangel dar.
12.9. Zur Selbstvornahme einer Mangelbeseitigung ist der Besteller nur nach erfolglosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Mangelbeseitigungsfrist oder unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt. Bei Mangelbeseitigungsversuchen des Bestellers, die ohne Vorliegen der in Satz 1 genannten Voraussetzungen vorgenommen werden, besteht kein Mängelrecht. Unberührt bleibt unser Recht zur Durchführung von zwei Nachbesserungsversuchen.
12.10. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer/Lieferanten. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Weitere Haftung, Haftungsbeschränkung
13.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn mit deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder der Besteller auf die Einhaltung der Pflicht vertraut hat und vertrauen durfte.
13.3. Im Übrigen haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten nicht.
13.4. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungswert beschränkt, der bei regel-mäßiger angemessener Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme eingetreten wäre. In den Fällen, in denen unsere Haftung als Folge von Mängeln an von Drittlieferanten bezogene Materialien entsteht, ist der Besteller zunächst darauf verwiesen, unsere an ihn abgetretenen Ansprüche gegen den Drittlieferanten ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Bleibt die Durchsetzung erfolglos, haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
13.5. Die in Ziffer 13.1 bis 13.4 enthaltenen Regelungen gelten auch für das Verschulden und die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
13.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Abweichungen von gewährten Garantien und für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Gültigkeitsklausel
14.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtig sowie auch zukünftiger Nacherfüllung des Vertrages, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2. Als Gerichtsstand wird das für den Erfüllungsort zuständige Gericht vereinbart, wenn der Besteller zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dar-über hinaus sind wir auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Folgt die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus anderen Gründen als solchen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verpflichten sich die Vertragspartner, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung nach ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

15. Datenschutz – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Kundendaten – Verweis auf separate Datenschutzerklärung, Verwendung zu Werbezwecken
15.1. Wir nutzen die von Ihnen übermittelten persönlichen Informationen für die Abwicklung von Bestellungen und das Erbringen von Dienstleistungen. Zusätzliche Informationen über Art, Umfang, Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten persönlichen Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
15.2. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an uns verbundene Unternehmen oder unsere Dienstleistungspartner, die als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für uns tätig werden, weitergegeben.
15.3. Selbstverständlich werden generell alle personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng berücksichtigt.
15.4. Über die oben beschriebenen Zwecke hinaus, verwenden wir die uns überlassenen Daten für eigene Werbezwecke. Sie können jederzeit der weiteren Verwendung Ihrer Daten für diesen Zweck durch einfache Mitteilung an DentaMed Heiko Pohle, Thyssenstr. 12, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Tel.: +49 (721) 7819788, widersprechen.

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